Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem neuen Urteil entschieden, dass die Mindestbesteuerung in ihrer Grundkonzeption nicht verfassungswidrig ist. In einem früheren Verfahren, bei dem es noch um den einstweiligen Rechtschutz ging (Steuern-Einspruch hat an dieser Stelle berichtet), äußerten die Richter noch Zweifel an der Zulässigkeit der Regelung.
Hinweis
Auch die im Gewerbesteuergesetz verankerte Mindestbesteuerung wurde durch den BFH in zwei weiteren Urteilen bestätigt.
Quellen:
BFH, Urteil vom 22.08.2012 (Az. I R 9/11)
BFH, Urteile vom 20.09.2012 (Az. IV R 36/10, IV R 29/10)