Bewirtungskosten können seit 2004 lediglich zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nunmehr ist erneut strittig, ob die Absenkung von 80 % auf 70 % durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 zulässig war.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in einem Normenkontrollverfahren das Bundesverfassungsgericht angerufen, die Reduzierung des Betriebsausgabenabzugs zu prüfen. Die Finanzrichter berufen sich dabei auf einen früheren Beschluss aus Karlsruhe, wonach das Gesetzgebungsverfahren unter Berufung auf die sog. Koch/Steinbrück-Liste nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Quellen:
Anhängiges Verfahren beim BVerfG (Az. 2 BvL 4/13)
Beschluss des BVerfG vom 08.12.2009 (Az. 2 BvR 758/07)
Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 26.04.2013 (Az. 10 K 2983/11)