Immer mehr Steuerpflichtige reichen Ihre Steuererklärung per Elster elektronisch beim Finanzamt ein. Das Problem dabei ist häufig die fehlende Erfahrung mit den Steuererklärungsvordrucken und die Tatsache, dass die elektronische Steuererklärung nicht auf den Original-Vordrucken sondern lediglich als komprimiertes Protokoll im Nachgang zur Übertragung zu Verfügung steht.
Der häufig unerfahrene Steuerpflichtige unterschreibt damit eine Zusammenfassung, die nicht mehr das gewohnte Bild der Steuererklärung hat. Der Steuerpflichtige kann sich dennoch nicht darauf berufen und nachträglich weitere Aufwendungen geltend machen. Die Finanzverwaltung lehnt entsprechende Anträge ab, die nach der vierwöchigen Einspruchsfrist eingehen.
Der Bundesfinanzhof hat das Vorgehen der Finanzämter grundsätzlich bestätigt
Denn der Steuerpflichtige hätte die Erläuterungen zur Einkommensteuererklärung lesen müssen. Diese stehen auch mit der elektronischen Steuererklärung über Elster Formular zur Verfügung. Wer dies nicht macht und deshalb eine unvollständige Steuererklärung einreicht, der handelt grob fahrlässig und kann keine nachträgliche Änderung des Steuerbescheids mehr beantragen.
Eine Hintertür haben die Richter allerdings offen gelassen: Die Erläuterungen in Elster Formular müssen für einen steuerlichen Laien ausreichend verständlich, klar und eindeutig sein.
Quelle:
BFH vom 20.3.2013 (Az. VI R 9/12)