Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind steuerpflichtig
Der BFH hat die neue seit 2010 geltende Rechtslage bestätigt und weicht damit im Tenor von seinen zur alten Rechtslage ergangenen Urteilen ab. Steuererstattungszinsen nach § 233a AO sind danach steuerpflichtige Kapitalerträge.
Die Richter vertreten dabei sogar die Auffassung, dass die Steuerpflicht (rückwirkend) für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle gilt. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot liegt danach nicht vor, da sich wegen der Praxis der Finanzveraltung kein schutzwürdiges Vertrauen auf die Nichtsteuerbarkeit von Erstattungszinsen bilden konnte.
Quellen:
BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07)
BFH-Urteil vom 12. November 2013 (Az. VIII R 36/10)