Ferienimmobilien in Spanien
Die Erträge aus der Vermietung einer Ferienimmobilie sind grundsätzlich in Spanien und Deuschland steuerpflichtig, wobei die spanische Einkommensteuer nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland anrechenbar ist. Um die deutsche Besteuerung sowie bestimmte Wertzuwachssteuern und Erbschaftsteuern in Spanien zu vermeiden wurden Ferienimmobilien in Spanien häufig nicht direkt, sondern über eine spanische Kapitalgesellschaft erworben.
Besteuerung der Selbstnutzung in Deutschland
Der Bundesfinanzhof hat im Fall einer deutschen Familie, die unter Zwischenschaltung einer „Sociedad Limitada“ (wie GmbH) ein Grundstück mit Einfamilienhaus und Swimmingpool auf Mallorca erworben hat, entschieden, dass die Nutzung durch die Familie zu einer „verdeckten Gewinnausschüttung“ führt. Die Inhalber der spanischen Gesellschaft müssen daher den Gegenwert der Selbstnutzung als Dividende der deutschen Einkommensteuer unterwerfen.
Quelle:
BFH-Urteil vom 12.06.2013 (Az. I R 109-111/10)