Die Hapimag AG ist eine schweizer Aktiengesellschaft, die Ferienimmobilien in zahlreichen überwiegend europäischen Ländern besitzt und betreibt. Die Feriengäste sind regelmäßig die Aktionäre der Hapimag AG, die an Stelle einer Dividende sog. Wohnberechtigungspunkte erhalten. Diese Punkte berechtigen zur Buchung einer der Ferienwohnung für einen bestimmten Zeitraum. Neben der eigentlichen Miete sind vor Ort Nebenkosten, abhängig von der Anzahl der Feriengäste, zu entrichten. Ferner zahlt jeder Aktionär jährliche Verwaltungskostenbeiträge für jede Aktie an die Hapimag AG.
Musterverfahren zur Besteuerung der Wohnberechtigungspunkte
Das Finanzgericht Münster hat in einer als Musterverfahren für sämtliche deutschen Aktionäre geführten Klage über die zutreffende Besteuerung der erhaltenen Wohnberechtigungspunkte zu entscheiden. Strittig ist die Bewertung dieser Sachdividende. Konkret ist strittig, ob die jährlichen Verwaltungskostenbeiträge sowie die zu tragenden Nebenkosten vom Wert der Nutzungsberechtigung abgezogen werden können.
Antrag auf Ruhen des Verfahrens
Aktionäre der Hapimag AG sollten Einspruch einlegen und unter Hinweis auf die Verfügung der OFD Münster das Ruhen des Verfahrens beantragen.
Hier geht es zum Mustereinspruch: Bescheid-Check (Jahr/Kapitalvermögen/“Hapimag“)
Quellen:
FG Münster (Az. 11 K 4508/11 E)
OFD Münster vom 06.05.2013 (akt. Kurzinfo ESt 9/2011)