Die Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern beim Ehegattensplitting ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar.
Eingetragene Lebenspartner, die von ihrem Finanzamt getrennt veranlagt worden sind und zwei Einkommensteuerbescheide erhalten, sollten umgehend Einspruch einlegen und sich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berufen.
Mehr unter: Bescheid-Check/“Eingetragene Lebenspartnerschaften“.
Quelle:
BVerfG vom 07.05.2013 (Az. 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07)