Die stehende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Versteuerung von „Scheingewinnen“ aus einer Kapitalanlage, das als betrügerisches Schneeballsystem keine tatsächlichen Renditen erwirtschaftet, wurde erneut in einer erstinstanzlichen Entscheidung angezweifelt. In dem vor dem Finanzgericht Köln entschiedenen Sachverhalt wurde vorläufiger Rechtschutz im Fall der Beteiligung an der Business Capital Investors Corporation (BCI) erzielt.
Der BFH wird erneut entscheiden müssen
Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH sind bescheinigte Erträge dann zu versteuern, wenn diese quasi freiwillig wieder angelegt werden. Dies gilt zumindest solange die objektive Wertlosigkeit der Erträge nicht bereits offensichtlich ist.
Quelle:
FG Köln vom 10.4.2013 (Az. 10 V 216/13)