Das Bundesverfassungsgericht hat darüber zu entscheiden, ob eine Veräußerung ohne Gegenleistung auch bei Vereinbarung eines lediglich symbolischen Kaufpreises für die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils zwischen einander nahe stehenden Personen angenommen werden kann?
Quellen:
§ 17 Abs. 1 S. 1 EStG
BVerfG Anhängiges Verfahren (Az. 2 BvR 1653/14)
Vorgehend: BFH-Urteil vom 8.4.2014 (Az. IX R 4/13)