Geschäftsstand beim Bundesfinanzhof: Weiterhin niedrige Verfahrenslaufzeiten
Die statistischen Zahlen des vergangenen Jahres haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Im Jahr 2021 haben die elf Senate des Bundesfinanzhofs insgesamt 1.836 Verfahren erledigt. Es sind 2.022 neue Fälle eingegangen, so dass die unerledigten Verfahren Ende 2021 bei 1.789 liegen.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer beim Bundesfinanzhof lag bei neun Monaten. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Aussagekräftiger ist daher die durchschnittliche Verfahrensdauer der Revisionen, in denen eine Sachentscheidung ergeht. Denn nur in diesen Verfahren geht es um die Klärung von entscheidungsbedürftigen Rechtsfragen. Sie beträgt im Berichtsjahr 22 Monate. Bei den Nichtzulassungsbeschwerden liegt die Bearbeitungsdauer bei sieben Monaten.
Gleich geblieben gegenüber dem Vorjahr ist der Prozentsatz der zu Gunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen. Er beträgt in 2021 für alle Verfahren 20 % . Bei den Revisionen liegt der Erfolgsanteil bei 49 %, bei den Nichtzulassungsbeschwerden sind es 14 %.
Auch im Jahr 2021 haben die Senate ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt. So sind nur noch 154 der zum Jahresende offenen Verfahren (8,6 %) vor 2020 beim Bundesfinanzhof eingegangen.
Einspruchsstatistiken der Finanzämter
Bei den Finanzämtern waren am 31.12.2023 noch 8.668.633 Einsprüche unerledigt. Im Vergleich zum Vorjahr sind in 2023 +233,5 % mehr Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen (in Zahlen: 9.932.766 Einsprüche). Die Finanzämter haben dabei lediglich +12,8 % mehr Einsprüche erledigen können (in Zahlen: 3.675.126 Einsprüche wurden abschließend bearbeitet. Davon 18,5 % durch Rücknahme durch die Steuerpflichtigen und insgesamt 68,8 % durch Abhilfe; d.h. der Stattgabe des Einspruchsbegehrens. Die verbleibenden Verfahren wurden ganz überwiegend durch Einspruchsentscheidung erledigt und werden somit ggf. vor den Finanzgerichten anhängig.
Quelle: BFH Pressemitteilung Nr. 08/22 v. 15. März 2022; Statistik Einspruchsbearbeitung des BMF v. 27. August 2024