Ein Einspruch ist ein Schreiben an Ihr Finanzamt mit dem Sie die Änderung Ihres Steuerbescheids beantragen können. Wichtig ist: Das Finanzamt darf keine Gebühren für die Bearbeitung Ihres Einspruchs verlangen! Allerdings müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Der Einspruch muss innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben, schriftlich Ihrem Finanzamt vorliegen.
- Damit ein Einspruch erfolgreich ist, muss er insbesondere eine Einspruchsbegründung enthalten. Hier hilft Ihnen der Bescheid-Check von Steuern-Einspruch.de
In der Einspruchsbegründung sind die Gründe vorzutragen, weshalb Ihr Steuerbescheid unrichtig ist. Als Begründung können insbesondere die bei Steuergerichten anhängige strittige Steuerrechtsfragen herangezogen werden.
Mit dem Bescheid-Check von Steuern-Einspruch.de greifen Sie automatisch auf unsere Datenbank zu. So begründen Sie Ihren Einspruch mühelos.