Schritt 1 von 2
Prüfen Sie Ihren Einkommensteuerbescheid – es ist gar nicht so kompliziert
Allgemeine Angaben
– Stimmen Ihr Name, Anschrift, Steuernummer und Bankverbindung?
– Bei einer Zusammenveranlagung: Ist auch Ihr Ehepartner ausdrücklich genannt?
– Ist das Jahr auf Seite 1 oben rechts zutreffend?
Abrechnungsteil (i.d.R. auf der Seite 1)
– Wurden Ihre (vierteljährlichen) Steuervorauszahlungen von der festgesetzten Steuer in richtiger Höhe abgezogen?
– Wurde die Lohnsteuer berücksichtigt?
– Wurde die Abgeltungsteuer bzw. die Kapitalertragsteuer zutreffend angesetzt?
Ermittlung der Einkommensteuer (i.d.R. auf den Seiten 1 und 2)
– Sind Ihre Einkünfte wie in der Steuererklärung angesetzt?
– Die Ermittlung der abziehbaren Sonderausgaben ist komplex und wird EDV-basiert ermittelt. Es ist daher lediglich zu prüfen, ob die Ausgangswerte mit denen aus Ihrer Steuererklärung übereinstimmen.
– Sind die außergewöhnlichen Belastungen angesetzt worden?
– Wurden die haushaltsnahen Dienstleistungen bzw. Handwerkerleistungen angesetzt?
Erläuterungen (i.d.R. auf der Seite 3)
– Hat der Sachbearbeiter Abweichungen im Erläuterungsteil erklärt?
Schritt 2 von 2
Ihr Einspruchschreiben – es sind nur wenige Dinge zu beachten
– Erstellen Sie Ihren Einspruch schriftlich per Brief, Fax oder Email. Ihr Name, bei Zusammenveranlagung auch der Name Ihres Ehepartners, mit Anschrift und Steuernummer sind notwendig, damit der Einspruch beim Finanzamt eindeutig zugeordnet werden kann.
– Bezeichnen Sie den Steuerbescheid eindeutig, z.B.: Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer vom 11.02.2013
– Nennen Sie den Grund, weshalb der Bescheid nach Ihrer Einschätzung falsch ist.
– Der Einspruch muss regelmäßig innerhalb eines Monats erstellt werden. Ein Beispiel zur Berechnung der Einspruchsfrist finden Sie hier.
– Der Einspruch ist an das Finanzamt zu richten, das den Einkommensteuerbescheid ausgestellt hat.
Der Bescheid-Check
Sie können aber auch ganz einfach und bequem auch einen Mustereinspruch mit dem Bescheid-Check erstellen. Die individuelle Einspruchsbegründung unter Nennung der beim BFH anhängigen Musterverfahren ist in drei Schritten ganz einfach zu erstellen. Hier sehen Sie ein vorformuliertes Einspruchsschreiben als Beispiel:
Literatur-Tipp
Ein leicht verständliches Buch mit Grundlagen und Praxistipps zum Einspruch im Steuerrecht finden Sie hier.